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Der Aufbau des Arbeitszeugnisses
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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus sechs Abschnitten:
1. Die Einführung:
"Frau/Herr Mustermann trat am (...) in unser Unternehmen ein."
2. Die berufliche Entwicklung im Unternehmen:
"Frau/Herr Mustermann wurde im Laufe ihrer/seiner beruflichen Entwicklung
als (...) und (...) eingesetzt."
3. Die Stellenbeschreibung der zuletzt ausgeführten Tätigkeit.
4. Die Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsbe-reitschaft,
Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolgen
sowie der für die Note entscheidenden Leistungszusammenfassung: "Frau/Herr
Mustermann führte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben jederzeit
zu unserer vollen Zufriedenheit aus."
5. Das persönliche (soziale) Verhalten:
"Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen
war jederzeit vorbildlich. Als Mitarbeiter/in können wir sie/ihn
sehr empfehlen."
6. Die Schlussformulierung mit der Angabe von Gründen für
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie eventuell mit einer
Dankens- oder Bedauernsformel und Zukunftswünschen.
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