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Der "Geheimcode"

Ein immer wiederkehrendes und umstrittenes Schlagwort beim Thema Zeugnisschreibung ist der sogenannte "Geheimcode", durch den sich Arbeitgeber und Vorgesetzte durch bestimmte Formulierungen die Schwächen eines Bewerbers signalisieren.

So deutet z.B. die Aussage "Mit seiner Geselligkeit trug der zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" auf Alkohol-konsum im Dienst hin (weitere Beispiele hier). Tatsächlich tauchen derart codierte Aussagen in Arbeitszeugnissen allerdings nur äußerst selten auf und könnten mit teuren Schadensersatzklagen durch den Zeugnisempfänger beantwortet werden. Denn erlaubt sind sie nicht (siehe Urteil vom LAG Hamm), da der Arbeitgeber bei der Zeugnisschreibung nicht nur zur Wahrheit, sondern auch zu verständigem Wohlwollen verpflichtet ist.

Die für Laien oft unverständliche und undurchschaubare "Zeugnissprache" ist vielmehr Folge eines Entwicklungs-prozesses. Unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber verlangten verständigen Wohlwollens hat sich bei Personalfachleuten eine allgemein anerkannte Skala von Formulierungen durchgesetzt, bei der die Beurteilung der Leistung über eine Aufstufung der positiven Bewertung erfolgt. weiter

 
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