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Der "Geheimcode"
Ein immer wiederkehrendes und umstrittenes Schlagwort beim Thema Zeugnisschreibung
ist der sogenannte "Geheimcode", durch den sich Arbeitgeber
und Vorgesetzte durch bestimmte Formulierungen die Schwächen eines
Bewerbers signalisieren.
So deutet z.B. die Aussage "Mit seiner Geselligkeit trug der zur
Verbesserung des Betriebsklimas bei" auf Alkohol-konsum im Dienst
hin (weitere Beispiele hier).
Tatsächlich tauchen derart codierte Aussagen in Arbeitszeugnissen
allerdings nur äußerst selten auf und könnten mit teuren
Schadensersatzklagen durch den Zeugnisempfänger beantwortet werden.
Denn erlaubt sind sie nicht (siehe Urteil
vom LAG Hamm), da der Arbeitgeber bei der Zeugnisschreibung nicht nur
zur Wahrheit, sondern auch zu verständigem Wohlwollen verpflichtet
ist.
Die für Laien oft unverständliche und undurchschaubare "Zeugnissprache"
ist vielmehr Folge eines Entwicklungs-prozesses. Unter Berücksichtigung
des vom Gesetzgeber verlangten verständigen Wohlwollens hat sich
bei Personalfachleuten eine allgemein anerkannte Skala von Formulierungen
durchgesetzt, bei der die Beurteilung der Leistung über eine Aufstufung
der positiven Bewertung erfolgt. weiter
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